1. § 1 Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der PanoArt360, Inhaberin Frau Yvonne Weishar, Am Quirlbusch 6, 09212 Limbach-Oberfrohna (im Folgenden: „PanoArt360“), und ihren Kunden. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen.
1.2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PanoArt360 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
1.3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. PanoArt360 schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet PanoArt360 die Zahlung der Vergütung.
1.4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.
2. Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags
2.1. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von PanoArt360 unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels schriftlicher oder elektronischer Erklärungen zustande.
2.2. Der Leistungsumfang wird durch die individualvertragliche Vereinbarung der Parteien bestimmt. Der Auftrag wird von PanoArt360 nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
2.3. PanoArt360 behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (z. B. Rechtsanwälte) erforderlich sind, erfolgt eine Beauftragung ausschließlich durch den Kunden. Dem Kunden steht es frei, sich von PanoArt360 geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten. Eine rechtliche Beratung übernimmt PanoArt360 in keinem Fall. Ggf. erstellte Inhalte sind stets durch den Kunden selbst rechtlich zu überprüfen. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.
2.4. Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
3. Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
3.1. Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2. Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand PanoArt360 verlassen hat.
3.3. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von PanoArt360 liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
3.4. Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann PanoArt360 nicht haftbar gemacht werden.
3.5. Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von PanoArt360 angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
4. Leistungsumfang und Vergütung
4.1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die individualvertragliche Vereinbarung der Parteien bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen PanoArt360 durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz von EUR 120,00 zzgl. MwSt. berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen sind, soweit nicht explizit vereinbart, nicht vom Leistungsumfang umfasst.
4.2. PanoArt360 ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Kunden. Auch wenn die Leistungen der PanoArt360 nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.
4.3. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet; dies gilt insbesondere bei SEO-Optimierungen. Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
4.4. PanoArt360 behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
4.5. PanoArt360 kann im Rahmen der Beratung dem Kunden auch diverse Produkte und Leistungen, z. B. Softwarelösungen/ Hosting vermitteln. Der Kunde entscheidet selbstständig über den konkreten Einsatz solcher Produkte und Leistungen und ist auch selbst für die Implementierung der Produkte in seinem Unternehmen verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart. Ggf. abgeschlossene Verträge über solche Produkte werden nicht mit PanoArt360 abgeschlossen, sondern mit dem Produktanbieter. PanoArt360 haftet nicht für die von ihr vermittelten Verträge. Leistungen Dritter können durch PanoArt360, soweit vereinbart, namens und auf Rechnung des Kunden, nach vorheriger Freigabe, bestellt werden.
4.6. Ist PanoArt360 zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die PanoArt360 keinen Einfluss hat, haftet PanoArt360 nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von PanoArt360 haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch Höhere Gewalt.
4.7. Für zwischen dem Kunden und einem Dritten abgeschlossenen Verträgen zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führen die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.
5. Produktionsüberwachung (Vergabe, Koordination und Überwachung)
5.1. PanoArt360 ist, falls nicht anders vereinbart, dafür zuständig, geeignete Dritte auszuwählen und ihnen schriftliche Produktionsaufträge zu erteilen.
5.2. Die Produktionsabwicklung wird durch PanoArt360 koordiniert. Ebenfalls kontrolliert sie die Leistungen und Rechnungen des Dritten.
5.3. Für die Produktionsüberwachung berechnet PanoArt360, soweit nicht anders vereinbart, ein Honorar in Höhe von 15 v. H. auf den Nettowert der Rechnung des Dritten. Die Fälligkeit ergibt sich mit Abrechnung der Leistung des Dritten bei dem Kunden.
5.4. Sollte vereinbart werden, dass die PanoArt360 auf eigenen Namen und Rechnung Vereinbarungen mit Dritten trifft, hat der Kunde alle anfallenden Fremdkosten, die daraus PanoArt360 entstehen, zu tragen.
5.5. Bei Produktionsaufträgen ist PanoArt360 berechtigt, eine sofort fällige Vorauszahlung bis zur Höhe des Brutto-Auftragswertes zu fordern, wenn nicht eine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen grundsätzlich durch PanoArt360 nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und ist ab diesem Zeitpunkt fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist. Abweichend behält sich PanoArt360 vor, eine Anzahlung oder Abschlagsvergütungen mit dem Kunden zu vereinbaren.
6.2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Begleichung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.
6.3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn PanoArt360 eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der PanoArt360 aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
6.4. PanoArt360 ist berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden zusätzlich EUR 5,00 zu berechnen.
6.5. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der PanoArt360 nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.6. Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch PanoArt360, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen als wären die Leistungen durch PanoArt360 vertragsgemäß ausgeführt worden.
6.7. PanoArt360 kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt. geltend machen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der PanoArt360 einen Projektleiter. Dieser steht PanoArt360 während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit. Bei laufzeitbasierter Vereinbarung erfolgt eine monatliche Vergütung gemäß Vereinbarung zwischen den Parteien.
7.2. Der Kunde unterstützt PanoArt360 bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien, Zugänge usw., soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.
7.3. Der Kunde übersendet PanoArt360 alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. PanoArt360 präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.
7.4. Der Kunde ermöglicht PanoArt360 die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von PanoArt360 erforderlich ist und die Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
7.5. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von PanoArt360 schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei PanoArt360 resultieren, wird pro Tag Wartezeit eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tagessatzes (8 Stunden zu den o. g. Stundensätzen) in Rechnung gestellt. Insoweit eine monatliche Pauschale für die Leistungen der PanoArt360 vereinbart wurde, wird diese im Falle einer vorab bezeichneten Verzögerung des Kunden dennoch fällig, auch wenn PanoArt360 damit ihre Leistungspflicht nicht entsprechend erfüllen kann.
7.6. Die pauschale Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultieren, wird entsprechend der oben genannten Stundensätze abgerechnet.
7.7. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige Datensicherung im erforderlichen Umfang und angemessener zeitlicher Routine selbst verantwortlich. Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, vor Beginn der Arbeiten an den datenverarbeitenden Geräten eine Datensicherung durchzuführen. PanoArt360 empfiehlt dem Kunden, regelmäßig selbst oder auf Basis gesonderter Beauftragung einen Test zur Datenwiederherstellung aus den Backups durchzuführen.
7.8. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und PanoArt360 abgestimmt sowie dokumentiert.
8. Abnahme und Annahme der Leistung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen und dies in Textform PanoArt360 zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird PanoArt360 diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
8.2. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand der PanoArt360 zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Bleibt der Kunde mit Annahme des Leistungsgegenstandes länger als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist PanoArt360 nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung der Vergütung nicht im Stande ist.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge, außer bei Einzelleistungen, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende der Vertragslaufzeit (nicht kalendarisch) kündbar.
9.2. Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für PanoArt360 aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet PanoArt360 durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die PanoArt360-ID oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klarzumachen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mail-Adresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes/ eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden, behält sich PanoArt360 das Recht vor, durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.
9.3. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit den für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von PanoArt360 keine rechtzeitigen Anweisungen, ist PanoArt360 berechtigt, die Domains zu löschen. Erfolgt die Kündigung durch PanoArt360, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass PanoArt360 den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.
9.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch PanoArt360 liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch PanoArt360 nicht unverzüglich ab.
10. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/ Leistungsschutzrechte
10.1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen, zeitlich und örtlich unbeschränkten, erforderlichen Nutzungsrechte der von PanoArt360 angefertigten Arbeiten. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der PanoArt360 angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der PanoArt360, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der PanoArt360 einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, von Teilen des Werkes der PanoArt360 oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
10.2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) von Werken, die nicht durch PanoArt360 erstellt wurden, oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erfordern, werden durch PanoArt360, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt, insoweit diese von PanoArt360 selbst in die Leistungen eingebracht werden. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit andere Werke von dem Kunden der PanoArt360 zur Auftragsdurchführung übergeben werden, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) von dem Kunden einzuholen.
10.3. Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.
10.4. PanoArt360 behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. PanoArt360 ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.
10.5. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei der PanoArt360. Dies gilt auch für Leistungen der PanoArt360, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.
11. Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten
11.1. PanoArt360 behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.
11.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PanoArt360 nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
11.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch PanoArt360 ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von PanoArt360 ausdrücklich erklärt wird.
11.4. Der Kunde kann die Leistung weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen in Höhe der zwischen PanoArt360 und dem Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer an PanoArt360 abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Leistungsgegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie PanoArt360 gleichermaßen. PanoArt360 verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen der PanoArt360 auszuhändigen.
11.5. Werden die Leistungsgegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum/Nutzungsrecht der PanoArt360 stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt PanoArt360 das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Leistungsgegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für PanoArt360.
11.6. Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der PanoArt360 unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der PanoArt360 erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum/ die Nutzungsrechte der PanoArt360 hinzuweisen.
12. Gewährleistung, Haftung
12.1. Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Leistungsgegenstandes geltend machen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
12.2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet PanoArt360 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
12.3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
12.4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PanoArt360 nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
12.5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
12.6. § 12 Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der PanoArt360.
12.7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
13. Haftungsausschluss
13.1. PanoArt360 ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird PanoArt360 mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der PanoArt360 und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.
13.2. Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss PanoArt360 nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
13.3. Vor Herausgabe werden die von PanoArt360 gefertigten Entwürfe dem Kunden eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Kunde diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.
14. Schadensersatz
14.1. Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen PanoArt360 Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.
14.2. Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist PanoArt360 zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.
14.3. Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann PanoArt360 Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.
14.4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann PanoArt360, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
15. Verschwiegenheit
15.1. Insoweit PanoArt360 Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.
15.2. PanoArt360 erklärt sich damit einverstanden, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, insoweit eine Veröffentlichung oder Informationsweitergabe nicht zur Leistungserbringung notwendig ist. PanoArt360 muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn er Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
15.3. Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung der PanoArt360 dieser Vereinbarung; oder
die PanoArt360 von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.
15.4. Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. PanoArt360 erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen des Unternehmens anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.
16. Datenschutz
16.1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
16.2. Insoweit PanoArt360 für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
17. Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting
Ist die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting) Gegenstand des zwischen PanoArt360 und dem Kunden geschlossenen Vertrages, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
17.1. Allgemeines
17.1.1. PanoArt360 überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB.
17.1.2. Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse.
17.1.3. Der Kunde hat im Rahmen des geltenden Rechts die Möglichkeit, durch Zubuchung eines Zusatzpaketes eine Auswertung der Besucherzahlen und des Besucherverhaltens auf seinen Webseiten vorzunehmen.
17.1.4. Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Eine Begrenzung des Datenvolumens durch PanoArt360 erfolgt nicht. PanoArt360 behält sich aber das Recht vor, in Ausnahmesituationen das Datenvolumen zu begrenzen. Der Kunde wird darüber durch PanoArt360 informiert.
17.1.5. Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (Upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei PanoArt360 zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.
17.2. Vergütung/ Änderungsvorbehalt
17.2.1. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.
17.2.2. Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von PanoArt360 bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). PanoArt360 behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird PanoArt360 den Kunden ausdrücklich hinweisen.
17.3. Pflichten des Kunden
17.3.1. Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.
17.3.2. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheim zu halten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.
17.3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten.
17.3.4. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der von PanoArt360 zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von PanoArt360 führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:
massenhafter Versand von E-Mails
Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist
Betrieb von sog. „Mining-Diensten“ für Kryptowährungen, wie z. B. „Bitcoin“, „Ethereum“, „OneCoin“ oder „Monero“
Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten
Betreiben von Serverdiensten, die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern. Aufgrund der extremen Rechenlast ist das Betreiben einer Cloud nur nach vorheriger Absprache mit PanoArt360 möglich.
17.3.5. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch PanoArt360 nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.
17.3.6. PanoArt360 ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird PanoArt360 den Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird PanoArt360 den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder PanoArt360 aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann. PanoArt360 ist berechtigt, dem Kunden für die Sperrung eine Gebühr in Höhe von EUR 55,00 zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
17.3.7. Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von PanoArt360 feststellen, wird er PanoArt360 umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.
17.4. Gewährleistung und Haftung
17.4.1. PanoArt360 haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von PanoArt360 liegen. PanoArt360 haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.
17.4.2. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
17.4.3. PanoArt360 haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet PanoArt360, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe, die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet PanoArt360 für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
17.4.4. Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die PanoArt360 aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus § 6 dieser AGB entstehen.
17.4.5. Der Kunde verpflichtet sich, PanoArt360 von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von PanoArt360 (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).
18. Zusätzliche Bestimmungen für die Reservierung von Domains
Beauftragt der Kunde PanoArt360 mit der Registrierung von Domains, gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:
18.1. PanoArt360 reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch PanoArt360 (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. PanoArt360 hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.
18.2. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.
18.3. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.
18.4. PanoArt360 wickelt Domainregistrierungen direkt über den jeweiligen Anbieter ab. Alle .de-Domains werden durch den Anbieter direkt bei der DENIC registriert.
18.5. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.
19. Änderung der AGB
19.1. PanoArt360 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
19.2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die PanoArt360 nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. PanoArt360 wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von PanoArt360 seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch PanoArt360 berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der PanoArt360 zuständig ist. PanoArt360 ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
20.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
20.3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit PanoArt360 geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
20.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.