Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Was auf den ersten Blick nach bürokratischer Pflicht klingt, ist in der Praxis eine Chance: Barrierefreie Websites werden besser von Suchmaschinen bewertet, erreichen mehr Nutzer und sind technisch sauberer.
In diesem Artikel erfahren Sie, wen das BFSG betrifft, was konkret gefordert wird und welche Maßnahmen Sie umsetzen können.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – also den B2C-Bereich. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking-Websites, Buchungssysteme und Streaming-Dienste.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro). Dennoch profitieren auch nicht-betroffene Unternehmen von barrierefreiem Design – durch bessere SEO und eine größere Zielgruppe.
Was fordert das BFSG konkret?
Als technischer Standard gilt der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Dieser gliedert sich in vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbar
Alle Informationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein: Textalternativen für Bilder (alt-Attribute), Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext).
2. Bedienbar
Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur bedienbar sein. Links und Schaltflächen brauchen ausreichend große Klickflächen und einen sichtbaren Fokus-Indikator.
3. Verständlich
Texte müssen lesbar sein. Die Sprache muss im HTML deklariert sein (lang="de"). Formulare brauchen klare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
4. Robust
Inhalte müssen von aktuellen und künftigen Hilfstechnologien interpretierbar sein: semantisch korrektes HTML mit ARIA-Attributen wo nötig.
Die 10 wichtigsten Maßnahmen für Ihre Website
- Alt-Texte für alle Bilder – Jedes informative Bild braucht ein beschreibendes
alt-Attribut. Dekorative Bilder erhaltenalt="". - Ausreichende Farbkontraste – Mindestverhältnis 4,5:1 für Fließtext. Test mit dem WebAIM Contrast Checker.
- Tastaturnavigation sicherstellen – Alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus-Indikator.
- Semantisches HTML verwenden – Korrekte Heading-Hierarchie (H1, H2, H3), Listen als
<ul>/<ol>. - Formulare korrekt beschriften – Jedes Eingabefeld mit einem
<label>verknüpfen. - Videos untertiteln – Alle Videos mit Untertiteln versehen.
- Sprache im HTML deklarieren –
lang="de"im<html>-Tag. - Keine blinkenden Inhalte – Keine Elemente, die mehr als 3× pro Sekunde blinken.
- Skip-Navigation anbieten – „Zum Inhalt springen“-Link am Seitenanfang für Tastaturnutzer.
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen – Öffentliche Erklärung über den Barrierefreiheitsstatus Ihrer Website.
Barrierefreiheit und SEO: Doppelter Nutzen
Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig das SEO Ihrer Website – denn Google-Bots verhalten sich ähnlich wie Screenreader. Alt-Texte verbessern die Bild-Indexierung, klare Heading-Hierarchien unterstützen Featured Snippets, und gute Lesbarkeit reduziert die Absprungrate.
Fazit: BFSG als Chance begreifen
Das BFSG ist keine Bürde, sondern eine Einladung, Ihre Website für alle zugänglich zu machen. Eine barrierefreie Website rankt besser, konvertiert besser und hinterlässt einen besseren Eindruck. Möchten Sie wissen, wie barrierefrei Ihre Website heute ist? Wir führen gerne einen BFSG-Audit durch – sprechen Sie uns an.